Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Nr. 1 - Grundlagen der Geschäftsbeziehung
(1) Geschäftsbeziehung als Vertrauensverhältnis
Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Unternehmensberatung Katja Westermann ist durch die Besonderheiten des Beratungsgeschäfts und ein besonderes Vertrauensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass die Unternehmensberatung Katja Westermann ihre Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführt und alle Informationen streng vertraulich behandelt.
(2) Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen
Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für einzelne Aufträge gelten ergänzend oder abweichend besondere Bedingungen, z.B. für die Vermittlung als Träger für Arbeitsförderung; diese werden beim Vertragsschluss oder bei Erteilung von Aufträgen mit dem Kunden einzeln vereinbart.
Nr. 2 - Änderungen der Geschäftsbedingungen
(1) Angebot der Unternehmensberatung Katja Westermann
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen Bedingungen oder die Einführung zusätzlicher Bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Form angeboten.
(2) Zustimmung zu Änderung
Die Zustimmung des Kunden zum Angebot der Unternehmensbe-ratung Katja Westermann gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Hierauf wird ihn die Unternehmensberatung Katja Westermann bei einer Änderung besonders hinweisen. Die Unternehmensberatung Katja Westermann wird dann die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde legen.
(3) Abweichende Vereinbarungen
Das Änderungsverfahren gemäß Absatz 1 und Absatz 2 findet keine Anwendung, soweit abweichende Vereinbarungen getroffen sind.
Nr. 3 - Vermittlungsauskünfte
(1) Inhalt von Vermittlungsauskünften
Vermittlungsauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die beruflichen Qualifikationen von Bewerbern an Arbeitgeber und die Mitteilung von Arbeitsplatzkonditionen an Bewerber. Angaben über nicht relevante oder im Vertrauen preisgegebener Informationen werden nicht gemacht und unterliegen der Verschwiegenheit der Unternehmensberatung Katja Westermann.
(2) Voraussetzungen für die Auskunftserteilung
Die Unternehmensberatung Katja Westermann darf Vermittlungsauskünfte erteilen, sofern sich die Anfrage auf die innerhalb eines Auftrages bezogenen Vermittlungsabsichten bezieht und der Unternehmensberatung Katja Westermann keine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt. In allen anderen Fällen darf die Unternehmensberatung Katja Westermann Vermittlungsauskünfte nur erteilen, wenn der Kunde dem allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Vermittlungsauskünfte erhalten nur Kunden; sie werden nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft darlegt.
Nr. 4 - Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Deutsches Recht
Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
(2) Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Unternehmensberatung Katja Westermann und den Kunden ist Nordhausen.
(3) Gerichtsstand
Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann die Unternehmensberatung Katja Westermann an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
Beratungs- und Vermittlungstätigkeit
Nr. 5 - Leistungserbringung
(1) Vertragsgegenstand
Der Kunde beauftragt die Unternehmensberatung Katja Westermann mit der Vermittlung einer Arbeitsstelle. Ein Erfolg im Sinne einer Vermittlung ist nicht gewährleistet.
(2) Dauer der Tätigkeit
Die Tätigkeit der Unternehmensberatung Katja Westermann beginnt durch Auftragserteilung oder konkludentes Handeln und endet sofern nicht anders bestimmt durch Kündigung des Vertragsverhältnisses.
(3) Auftragsbestätigung vor Ausführung
Bei telefonischen oder auf anderen auf technischen Wegen erteilten sowie bei nicht unterschriebenen Aufträgen behält sich die Unternehmensberatung Katja Westermann die unverzügliche Einholung einer Bestätigung vor Auftragsausführung vor.
(4) Kostenbefreiung
Auslagen des Kunden für persönliche Vorstellungsgespräche in Unternehmen sowie für Probearbeiten, die aufgrund der Vermittlungstätigkeit der Unternehmensberatung Katja Westermann zustande kommen, können in einzelnen Fällen und nach vorheriger Absprache von der Unternehmensberatung Katja Westermann erstattet werden.
(5) Leistungen als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung
Die Vermittlungstätigkeit als Träger nach dem Recht der Arbeits-förderung ist für alle Kunden kostenfrei.
(6) Sonstige Leistungen
Die Unternehmensberatung Katja Westermann ist dazu berechtigt, für alle anderen Leistungen ein Entgelt zu berechnen. Die Höhe des jeweiligen Entgelts und eventuelle Vorauszahlungen für Auslagen werden zwischen den Vertragsparteien vereinbart und richten sich nach dem Aufwand für die zu erbringende Leistung.
Nr. 6 - Mitwirkungspflichten und Haftung des Kunden
(1) Grundsatz
Die Unternehmensberatung Katja Westermann führt die Aufträge des Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus. Für den Kunden bestehen seinerseits besondere Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten, dies umfasst inbesondere:
a) Kommunikation und Auftragserteilung
Für den Erfolg einer Vermittlung ist eine reibungslose und schlüssige Kommunikation zu gewährleisten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde die für eine erfolgreiche Zusammenarbeit notwendigen Auskünfte anzugeben, Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen und im Sinne einer gedeihlichen Zusammenarbeit unter Berücksichtigung gegenseitiger wirtschaftlicher Interessen zu handeln.
b) Abmeldung
Bei Antritt eines Arbeitsverhältnisses verpflichtet sich der Kunde zur Information und Abmeldung bei der Unternehmensberatung Katja Westermann.
c) Mitteilung wesentlicher Angaben und Änderungen
Der Unternehmensberatung Katja Westermann sind unverzüglich mündlich, schriftlich oder im Rahmen der elektronische Kommunikation alle für eine erfolgreiche Zusammenarbeit, insbesondere die Vermittlung betreffenden notwendigen Auskünfte zu erteilen, wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, des Personenstandes, der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit oder der für ihn zeichnungsberechtigten Personen (z. B. nachträglich eingetretene Geschäftsunfähigkeit eines Vertreters oder Bevollmächtigten) sowie Änderungen der der Unternehmensberatung Katja Westermann bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse (z. B. Vollmachten, Prokura). Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn die Tatsachen in öffentlichen Registern eingetragen und veröffentlicht werden. Die Namen der für den Kunden vertretungs- oder verfügungsbefugten Personen sind der Unternehmensberatung Katja Westermann mit eigenhändigen Unterschriftsproben auf den Vordrucken der Bank bekannt zu geben.
d) Eindeutige Angaben bei Aufträgen und Weisungen
Aufträge und Weisungen jeder Art müssen den Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen und Bestätigungen müssen als solche gekennzeichnet sein.
e) Verwendung von Vordrucken
Für bestimmte Bestätigungen, insbesondere Vermittlungsverträ-ge, sind die von der Unternehmensberatung Katja Westermann zugelassenen Vordrucke zu verwenden.
f) Kontrolle von Bestätigungen
Soweit Bestätigungen der Unternehmensberatung Katja Wester-mann von Aufträgen oder Weisungen des Kunden abweichen, hat er dies unverzüglich zu beanstanden.
(2) Haftung bei Pflichtverletzungen
Schäden und Nachteile aus einer schuldhaften Verletzung von Mitwirkungs- und sonstigen Sorgfaltspflichten gehen zu Lasten des Kunden und können in Rechnung gestellt werden. Bei schuld-hafter Mitverursachung des Schadens durch die Unternehmens-beratung Katja Westermann richtet sich die Haftung nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, § 254 BGB.
Nr. 7 – Pflichten und Haftung der Unternehmensberatung Katja Westermann
(1) Pflichten
(a) Dokumentation
Das Auswahlverfahren von Kandidaten und die Kommunikation mit Kunden werden von der Unternehmensberatung Katja West-ermann dokumentiert. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Auswahl sind für den Kunden oder einer zur Kontrolle berech-tigten Stelle abrufbar.
(b) Aufbewahrung der Daten
Die physischen und elektronischen Daten, die durch einen Aus-wahlprozess und die Kommunikation gesammelt und ausgewertet wurden, werden in elektronischer und physischer Form für die Dauer des Auswahlverfahrens und gegebenenfalls besonderer gesetzlicher Dokumentationszwecke aufbewahrt. Die Sicherung und Verwahrung richten sich nach den geltenden Prinzipien des BDSG, des AGG und spezieller Verkehrspflichten für die Bunde-sagentur für Arbeit.
(c) Auslagen des Kunden für persönliche Vorstellungsgespräche bei der Unternehmensberatung Katja Westermann werden von der Unternehmensberatung Katja Westermann nicht erstattet. Auslagen des Kunden für persönliche Vorstellungsgespräche in Unternehmen sowie für Probearbeiten, die aufgrund der Vermittlungstätigkeit der Unternehmensberatung Katja Westermann zustande gekommen sind, können in einzelnen Fällen und nach vorheriger Absprache von der Unternehmensberatung Katja Westermann erstattet werden.
(2) Haftung der Unternehmensberatung Katja Westermann
(a) Haftung für Verschulden
Die Unternehmensberatung Katja Westermann haftet für eigenes Verschulden soweit sich nicht aus dem folgenden Absatz, den besonderen Bedingungen oder aus einzelvertraglichen Regelungen etwas Abweichendes ergibt. Haftet die Unternehmensberatung Katja Westermann und ist ein Schaden nicht ausschließlich von ihr verursacht oder verschuldet, so richtet sich die Verpflichtung zum Schadensersatz nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, § 254 BGB.
(b) Haftung bei höherer Gewalt
Die Unternehmensberatung Katja Westermann haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z. B. Bombendrohung, Überfall), insbesondere infolge von höherer Gewalt (z. B. von Kriegs- und Naturereignissen) sowie infolge von sonstigen, von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Verkehrsstörung) verursacht sind oder die durch Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslands eintreten.
Nr. 8 - Vergütung
(1) Vergütungsvereinbarung
Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten Preise. Für die Berechnung der Preise sind die von uns ermittelten Aufwendungen und zustande gekommen Auslagen maßgebend. Zu diesen Preisen kommt zusätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
(2) Zahlungsziel und Verzug
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug per Überweisung an die entsprechend angegebene Bankverbindung zu zahlen. Einen angemessenen Bearbeitungszeitraum betrachten wir als zulässig. Ein Verzug tritt nach Erhalt der ersten Mahnung gemäß § 286 BGB ein. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen; bei Handelsgeschäften in Höhe von 8 % über dem zum Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden, von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz und bei Verbrauchergeschäften in von Höhe von 5 % über dem zum Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden, von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz. Die entstehenden Kosten werden dem Kunden durch Verzug in Form von Mahngebühren in Rechnung gestellt.
(3) Zahlungsziel bei wirtschaftlich anschwellenden Risiken
Wenn der Kunde fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet, sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse verschlechtern oder die Unternehmens-beratung Katja Westermann nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte erhält, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist sie berechtigt, die gesamte Restschuld des Kunden fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller Forde-rungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt oder eröffnet wurde oder mangels Masse das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist. Die Nichtzahlung oder nur teilweise Zahlung bei Fälligkeit stellt eine Verletzung vertraglicher Hauptpflichten dar.
(4) Nicht entgeltpflichtige Tätigkeiten
Für Tätigkeiten, zu deren Erbringung die Unternehmensberatung Katja Westermann bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, wird kein Entgelt berechnet.
Nachdruck, Vervielfältigung und DV-Einspeicherung verboten!